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Neue Verfassung

Folgender Beschluß wurde auf der Mitgliederversammlung in Leipzig am 15.11.2014 gefaßt:


„ Die Bürgerbewegung Neue Richtung strebt eine neue Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes an. In dieser Verfassung müssen u.a. festgeschrieben sein:

- das Recht auf Arbeit
- die Einführung von Volksentscheiden und direktdemokratischen Elementen
- das Recht auf eine eigene Wohnung
- die Neutralität Deutschlands
- keine Kampfeinsätze der Bundeswehr im Ausland
- keine ausländischen Militärstützpunkte auf deutschem Boden

Der Artikel 26 GG (Verbot des Angriffskrieges) soll unbedingt erhalten bleiben und auch unbedingt eingehalten werden.

Als Symbol des demokratischen, sozialen, ökologischen und friedlichen Neuanfangs soll dann die alte deutsche Flagge (gold-rot-schwarz) wie sie 1832 auf dem Hambacher Fest, der ersten Demokratie- und Freiheitsbewegung Deutschlands gezeigt wurde, die aktuelle Flagge der BRD ersetzen.

Die neue Verfassung soll unter führender Mitarbeit der Zivilgesellschaft und des Volkes erfolgen. Sie muß in der Öffentlichkeit diskutiert werden und durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt werden.“



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